Bürgerstiftung Gütersloh.
Von Bürgern – Für Bürger.

Testament & Erbschaft

Auch nach Ablauf der eigenen Lebenszeit Sinn stiften und Gutes bewirken

Ihr Vermächtnis

Sie setzen sich bewusst mit der Frage auseinander, was aus dem werden soll, was Sie zu Lebzeiten geschaffen haben? Diese Entscheidung ist vielleicht eine der schwersten, die Sie zu treffen haben. Sie möchten neben Ihren nächsten Angehörigen auch andere Menschen bedenken, die Hilfe brauchen? Sie möchten, dass Ihr Andenken bewahrt bleibt? Dann können Sie auch die Bürgerstiftung Gütersloh als Erbin, Miterbin oder Vermächtnisnehmerin einsetzen.

Wird die Bürgerstiftung Gütersloh in dieser Form in einer letztwilligen Verfügung bedacht, so bleibt sie erbschaftssteuerfrei. Darüber hinaus findet eine rückwirkende Befreiung von der Erbschaftssteuer für Erben statt, die ihr ererbtes Vermögen innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall auf die Bürgerstiftung übertragen.

Sich Gedanken über ein Testament oder Erbvertrag zu machen, ist auf jeden Fall sinnvoll und richtig, um Ihren Nachlass in Ihrem Sinne und dem Ihrer Angehörigen zu gestalten. Wir möchten Sie dabei unterstützen. Gerne stehen wir auch für ein persönliches, unverbindliches Gespräch zur Verfügung. 

Nina Spallek unter der Telefonnummer: 05241-97130
oder schicken Sie uns eine Mail.

Zuwendungen per Testament:

 

Spende

Zustiftung in das Kapital

Errichtung eines Stifterfonds

Gründung einer Treuhandstiftung