Eine besondere Form der Zustiftung ist die Errichtung eines Stifterfonds. Das zugestiftete Kapital wird Teil des Vermögens der Bürgerstiftung, wird aber innerhalb dessen als Sondervermögen geführt. Der Stifterfonds kann mit einem eigenen Namen und mit einer Zweckbindung geführt werden. Satzung und Zweck werden vertraglich vereinbart. Das Vermögen wird im Sinne der Zustifterin oder des Zustifters durch die Bürgerstiftung verwaltet. Die Erträge werden satzungsgemäß in Projekte investiert.
- Fondsstifter
Friedrich und Ruth Röttger gründeten in Gedenken an ihren im Jahr 1994 verstorbenen Sohn Thorsten Wixforth unter dem Dach der Bürgerstiftung Gütersloh den Thorsten Wixforth Leukämiefonds. Im Januar 2014 wurde er von Ruth Röttger mit 150.000 Euro ausgestattet. Mit den Erträgen werden insbesondere Projekte unterstützt, die der Früherkennung, Behandlung und Rehabilitation von Leukämie- und anderen Krebserkrankungen zugutekommen.