Bürgerstiftung Gütersloh.
Von Bürgern – Für Bürger.

Zustiftung

Eine Zustiftung erhöht den Vermögensstock der Bürgerstiftung Gütersloh und ist eine langfristig wirkende Alternative zur Spende. Im Gegensatz zur Spende dürfen Zustiftungen nicht direkt für den Stiftungszweck eingesetzt werden, sondern nur die jährlichen Erträge aus dem Stiftungsvermögen – das Kapital bleibt dadurch dauerhaft erhalten. Durch die Bündelung mehrerer Zustiftungen kann das Kapital gewinnbringender angelegt werden und es wird gleichzeitig die Wirksamkeit der Bürgerstiftung erhöht. Zustiftungen ermöglichen, auch mit kleineren Beträgen Stifter zu werden.

Werden Sie Stifter

Ihnen ist wichtig, dass die Bürgerstiftung Gütersloh flexibel auf die Anforderungen und Probleme der Stadt und ihrer Bürgerinnen und Bürger reagieren und langfristig Projekte unterstützen kann? Dann helfen Sie mit einer Zustiftung. Eine Zustiftung können Sie ganz einfach leisten, indem Sie eine Zuwendung auf das Konto der Bürgerstiftung tätigen. Wichtig ist, im Betreff zu vermerken, dass es sich bei der Zuwendung um eine Zustiftung handelt. 

Stiftungskonto

Kontoinhaber: Bürgerstiftung Gütersloh

Bank:              Sparkasse Gütersloh
IBAN:               DE02478500650000096611
BIC:                 WELADED1GTL
Verwendungszweck: Zustiftung

 

  • Zustifter
    Die Erhöhung des Kapitals verdanken wir:

    Sparkasse Gütersloh (1997): 102.258 Euro

    Heinz und Werner Stickling (1997): 204.516 Euro

    Hermann Schmidt-Wussow (1998): 51.129 Euro

    Stifter, der nicht namentlich genannt werden möchte (1999): 15.339 Euro

    Werner Stickling (2005): 60.000 Euro

    88 Stifter je 500 Euro anlässlich des Jubiläums (2006/ 2007): 44.000 Euro

    Reinhart Müller (2008): 100.000 Euro

    Werner Stickling (2015): 81.225 Euro