Die Stadt Gütersloh hat seit mehr als 25 Jahren einen sogenannten Härtefallfonds, um Menschen in besonderen Notlagen, bei denen keines der üblichen Sozialsysteme greift, schnell und niederschwellig Hilfe zukommen zu lassen. Die Bürgerstiftung Gütersloh unterstützt diesen Fonds finanziell.
Wem hilft’s?
Menschenkönnen aus den unterschiedlichsten Gründen in eine prekäre Lebenslage geraten. Oftmals sind es Ältere. Fast immer hängt deren Notlage mit einer plötzlichen Erkrankung oder einer beginnenden Pflegebedürftigkeit zusammen. Des Weiteren sind es psychisch Erkrankte, deren Leben aus den Fugen geraten ist.
Unterstützung mit Konzept
Der Härtefallfonds greift dann, wenn die Betroffenen weder über genügend Eigenmittel verfügen, um akut anfallende Kosten zu begleichen, noch öffentliche Stellen diese ad hoc übernehmen können. Oftmals dienen die Maßnahmen direkt oder indirekt der Sicherung des Wohnraums. Das kann die Anschaffung eines Betts oder einer Matratze sein, aber auch Entrümpelungen oder Reparaturen betreffen. Ziel ist es, eine augenblickliche Notsituation zu überbrücken, um dann je nach Bedarf und dauerhaft Hilfen wie eine ambulante Wohnbetreuung, Pflegedienste oder Reinigungen zu installieren.
Wer entscheidet über die Geldvergabe?
Die meisten Fälle werden dadurch bekannt, dass die Polizei, das Ordnungsamt, Krankenhäuser oder auch Bürger sich mit dem Hinweis auf eine Hilfsbedürftigkeit beim Sozialamt melden. Das Fallmanagement nimmt dann Kontakt zu den Betroffenen auf und prüft die Situation. Werden dringend notwendige Hilfebedarfe festgestellt, die nicht über andere Kostenträger zu decken sind, wird durch die Fachkräfte zusammen mit den Betroffenen ein Spendenantrag gestellt. Letztentscheider ist der Fachbereichsleiter.
