Bürgerstiftung Gütersloh.
Von Bürgern – Für Bürger.

BürgerKolleg! Pflicht zur Arbeitszeiterfassung auch im Verein?

In diesem Seminar werden die Voraussetzungen einer Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für Vereine als Arbeitgeber erläutert.

Das Bundesarbeitsgerichts ist in einem Beschluss im September 2022 von einer sofortigen schon bestehenden Pflicht aller Arbeitgeber zur Einführung eines objektiven, verlässlichen und zugänglichen Systems
zur Erfassung der gesamten täglichen Arb eitszeit der Arbeitnehmer ausgegangen
Erfahren Sie, ob und wie Sie die gesetzlichen Vorgaben der Arbeiterfassung in Ihrem Verein umsetzen müssen.


Referent: Andreas T rylla

 

Anmeldungen sind möglich per Mail:
buergerkolleg@buergerstiftung-guetersloh.de

Telefonisch:
05241-971380 oder

Online-Formular:
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