Bürgerstiftung Gütersloh.
Von Bürgern – Für Bürger.

Finanzen


 

Stiftungskapital

Das Stiftungskapital der Bürgerstiftung Gütersloh und ihrer Treuhandstiftungen hat zum 31. Dezember 2024 in Summe 12.923 T-Euro betragen. Damit hat sich das gesamte Stiftungskapital im Vergleichzum Vorjahr um 238 T-Euro erhöht. Im Stiftungskapital der Bürgerstiftung sind u.a. folgende zweckgebundenen Zustiftungen enthalten: der Jacobi Bildungsfonds mit 76 T-Euro, der Dieter Heimer-Fonds mit 500 T-Euro, der Fonds der Eheleute Wulfhorst mit 864 T-Euro, der Thorsten Wixforth Leukämiefonds mit 262 T-Euro, der Allwermann Sozialfonds mit 292 T-Euro.

Die Projektrücklagen für bereits genehmigte Projektzusagen der kommenden Jahre (inkl. nicht verbrauchter zweckgebundener Spenden) betragen 503 T-Euro (Vorjahr: 498 T-Euro). Die freien Rücklagen sind auf 1.034 T-Euro (Vorjahr: 945 T-Euro) gestiegen.


 

Erträge

Im Geschäftsjahr 2024 lagen die Erträge aus Kapitalvermögen, Patenschaften und anderen Spenden sowie sonstigen Einnahmen, inkl. der Aktionen der Bürgerstiftung Gütersloh und ihrer Treuhandstiftungen, bei insgesamt 911 T-Euro (Vorjahr: 872 T-Euro).


 

Mittelverwendung

Die Bürgerstiftung Gütersloh hat gemeinsam mit ihren Treuhandstiftungen im Geschäftsjahr 2024 841 T-Euro (Vorjahr: 745 T–Euro) für ihre satzungsgemäßen Zwecke verwendet.