Bürgerstiftung Gütersloh.
Von Bürgern – Für Bürger.

Satzung

Bei der Gründung der Bürgerstiftung Gütersloh im Jahr 1996 – damals noch unter dem Namen Stadt Stiftung Gütersloh – wurden die Stiftungszwecke und die Stiftungsorganisation dauerhaft in der Satzung festgelegt. Es ist seitdem die zentrale Aufgabe der Bürgerstiftung, Ressourcen aufzubauen und sie der Satzung entsprechend einzusetzen. 

Die Bürgerstiftung Gütersloh finanziert sich durch die Erträge des Stiftungskapitals. Dessen langfristiger Aufbau durch Spendengelder und Zustiftungen sichert ihre finanzielle Unabhängigkeit und gewährleistet Kontinuität in der Stiftungsarbeit mit Projekten in den Bereichen Bildung, Generationen, Gesundheit, Integration, Kultur, Umwelt und Soziales. Die Bürgerstiftung Gütersloh macht auf Probleme aufmerksam, bündelt Ideen und holt Engagierte, Entscheider und Profis an einen Tisch, um gemeinsam nach neuen Lösungen für Gütersloh und die Region zu suchen. Die Bürgerstiftung Gütersloh bringt zusammen mit Kooperationspartnern innovative Projekte für die Menschen in Gütersloh auf den Weg und/oder kommt für ihre Förderung auf. Die Bürgerstiftung Gütersloh bietet ein breites Service-Angebot für Stifter, Spender und Ehrenamtliche. Sie schlägt Engagementfelder vor, bietet Patenschaften, Spenden- und Zustiftungsmöglichkeiten. Die Bürgerstiftung Gütersloh gibt engagierten Menschen die Möglichkeit, sich mit finanziellen Mitteln und dem Einsatz von Zeit und Ideen für die Verbesserung der Lebensqualität in Gütersloh einzusetzen.